Fachliche Bedingungen
Fachliche Bedingungen sind Konditionen und Einschränkungen für die Anlage oder Nutzung von fachlichen Metadaten.
Fachliche Bedingungen anlegen
Fachliche Bedingungen können für fachliche Elemente (z.B. Geschäftsobjekte, Attribute, Beziehungen, Kennzahlen, usw.) definiert werden.
Fachliche Bedingungen des geöffneten Elements werden im zusätzlichen Reiter "Fachliche Bedingungen" erfasst.

Eine neue fachliche Bedingung des geöffneten Elements kann durch Klick auf das Symbol "+" (bzw. durch Auswahl von "Fachliche Bedingung anlegen..." im Menü) angelegt werden.

Beim Anlegen muss die Bezeichnung der fachlichen Bedingung verpflichtend angegeben werden. Zusätzlich können ein Titel und eine Beschreibung erfasst werden.
Durch Klick auf "Anlegen" wird die fachliche Bedingung erstellt.
Fachliche Bedingungen bearbeiten
Eine fachliche Bedingung kann im Objektfenster der fachlichen Bedingung, durch Klick auf den Reiter "Fachliche Bedingung" und auf das Bearbeiten-Symbol (bzw. durch Auswahl von "Fachliche Bedingung bearbeiten" im Menü), bearbeitet werden.

Der Bearbeitungsmodus ermöglicht das Editieren aller Standard-Eingabefelder. Zusätzliche, kundenspezifische Felder können mittels Annotationen hinzugefügt werden und erscheinen dann ebenfalls im Bearbeitungsmodus.

Mittels der Symbole in der unteren linken Ecke der Bearbeitenansicht können weitere Einstellungen vorgenommen werden:
- Mit Klick auf
wird das Element als Favorit markiert.
- Mit Klick auf
wird das Element als gesperrt markiert.
- Mit Klick auf
wird das Element als schreibgeschützt markiert.
Durch Klick auf "Speichern" werden die Änderungen übernommen.
Eine fachliche Bedingung kann im Objektfenster der fachlichen Bedingung, durch Auswahl von "Fachliche Bedingung löschen" im Menü, gelöscht werden.
Berechnung bearbeiten
Die Berechnung kann im Objektfenster der fachlichen Bedingung, durch Klick auf den Reiter "Berechnung" und auf das Bearbeiten-Symbol (bzw. durch Auswahl von "Berechnung bearbeiten" im Menü), bearbeitet werden.

Durch Klick auf "Speichern" werden die Änderungen übernommen.